Building materials
 
deutsch   | english |    

Nos CGV

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

gültig ab 01.04.2006

1.Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht im Einzelfall entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Alle mündlichen, telegrafischen und telefonischen Abmachungen bedürfen, um bindend zu sein, der schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind ungültig, wenn sie von unseren Verkaufsbedingungen abweichen, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich zurückgewiesen worden sind. Auch bei Änderungen einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich. Durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Preisänderungen, Irrtümer und technische Änderungen sind vorbehalten.

 

2.Angebot und Vertragsschluss:

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Besteller ist drei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Bei Ware, die nicht vorrätig ist, sind wir berechtigt, innerhalb von drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme abzulehnen. Erfolgt die Lieferung später als zwei Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Besteller schriftlich mitgeteilt haben.

Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen und Angaben sowie sonstige Verkaufsunterlagen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, nur als annähernd maßgebend zu bewerten. Das gleiche gilt für Angaben der Herstellerwerke. Modelle und Zeichnungen verbleiben in unserem Eigentum. Zur Instandsetzung eingesandte Maschinen oder Maschinenteile, sowie beigestellte Anlagenteile sind frachtfrei an unsere Werkstatt anzuliefern.

 

3. Auftragsbestätigung

Aufträge, Abreden, Beschaffenheitsangaben- und garantien u.ä.bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Telefonische und mündliche Vereinbarungen, sowie Absprachen mit Reisenden und Monteuren erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Eine Beschaffenheitsgarantie wird von uns nur im Ausnahmefall übernommen und muss ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Bestellungen werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen.

 

4.Preise

Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und, sofern nicht anders vereinbart, stets ab unserem Lager, ausschließlich Verpackung. Katalogpreise vorbehaltlich Preisänderungen.

 

5.Lieferung

Wir versenden vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ab unserem Lager oder ab Produktionsstätte auf Gefahr des Empfängers. Angaben über Lieferzeiten sind grundsätzlich freibleibend. Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden.  Wird der Versand oder die Zustellung der Waren auf Wunsch des Kunden verzögert, so geht die Gefahr bereits vor dem Tage der Versandbereitschaft für die Dauer der Verzögerung auf den Kunden über. Wir wählen eine sachgemäße Verpackungsart, haften aber nicht für Transportbeschädigungen; eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch auf Kosten des Empfängers/Kunden abgeschlossen.  Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Eine Lieferung frei oder unfrei an eine Baustelle, ein Lager oder einen anderen vom Kunde benannten Ort, beinhaltet die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren öffentlichen Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die öffentliche Straße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Insoweit eigenes oder fremdes Personal bei der Entladung behilflich ist, geschieht dies grundsätzlich auf Risiko des Kunden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden erfolgen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verschlechterung und Abhandenkommens geht spätestens mit Anlieferung auf der vom Kunden bezeichneten Anlieferungsstelle über, sofern die Ware innerhalb üblicher Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 6 Uhr bis 18 Uhr) angeliefert wird und dem Kunden der voraussichtliche Liefertermin zuvor angezeigt wurde. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Anlieferung der Ware diese durch den Kunden in Empfang genommen werden kann.

Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief, Lieferschein u.ä.) bescheinigt werden.

 

6.Mängelrügen und Mängelhaftung

Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb von  5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Käufers gemäß §377 HGB bleiben unberührt.

 

7.Gewährleistung

Die Gewährleistung der gelieferten Ware richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Gewährleistungsanträge werden von uns beim Hersteller nur dann gestellt, wenn seine vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere auch die der Zahlung erfüllt sind. Ausgeschlossen von der Ersatzlieferung sind Schäden die aus folgenden Gründen entstanden sind:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsweise, mangelhafte Bauausführung. Ebenfalls ausgeschlossen von der Ersatzlieferung sind mangelhafte Bedienung, Schmierung oder Einbringung von Fremdkörpern in Maschinen.

Zur Vornahme aller nach unserem billigen Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen, andernfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Der Ersatzgegenstand und die Nachbesserung unterliegen der Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für den ursprünglich gelieferten Gegenstand.

 

8. Recht des Kunden auf Rücktritt

Im Falle eines Leistungsverzuges ist der Kunde erst nach Einräumung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist unter ausdrücklicher Ankündigung der Annahmeverweigerung berechtigt, vom Kauf zurückzutreten.

Ferner ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn wir eine uns eingeräumte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen schuldhaft fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Kunden besteht auch dann, wenn  die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns objektiv bzw. subjektiv unmöglich ist.

 

9.Rücksendung

Von uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand nach unserer schriftlichen Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Der Wert zurückgenommener Ware wird abzüglich angemessener Rücknahmekosten in Höhe von mind. 20% gutgeschrieben, wobei als Mindestbetrag Euro 30,00 einbehalten werden. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder von Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurde, ist ausgeschlossen.

 

10.Zahlungsbedingungen

Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung des Kunden ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen; bei Lieferung auf Zeit wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung berechnet. Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Kunde dessen Zahlung endgültig verweigert. Die Verzugszinsen betragen 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber einem Verbraucher, bzw.  8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber einem Unternehmer. Die Geltendmachung weiteren Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit vereinnahmter Wechsel u.ä. sofort fällig, sofern die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserer unter pflichtgemäßer kaufmännischer Ermessensausübung getroffenen Entscheidung geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Kunden zu mindern. In diesen Fällen behalten wir uns weiterhin vor, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder besondere Sicherheiten zu fordern. Unter den o.g. Voraussetzungen können wir auch Vorauszahlungen/Preissicherungszahlungen des Kunden, die er für bestimmte Objekte geleistet hat, gegen offene Forderungen aufrechnen.

Wenn infolge von von Umständen, an denen wir keine Schuld tragen, fertige Maschinen nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so müssen die Zahlungen doch geleistet werden, wie wenn die Lieferung, Montage oder Inbetriebsetzung zur vorgesehenen Zeit erfolgt wäre. Rechnungen für für Ersatzteile, Reparaturen und Montage sind nach Zustellung netto bar zu bezahlen oder werden per Postnachnahme erhoben.

Scheck- u. Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung. Die Forderungen und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- u. Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln und sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden.

 

11.Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt hat. Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstiger Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand  oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beieinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen u.ä., muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen.

Der Kunde tritt uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich 20%. In gleicher Weise abgetreten werden sämtliche Forderungen des Kunden, die ihm aus Dienst- oder Werksleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung bzw. dem Einbau der ihm gelieferten Ware entstehen, sowie Forderungen, die dem Kunden durch die Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Übersteigt der Wert der überlassenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte, insbesondere die Namen und Anschriften von Schuldnern und Baustellen, zu erteilen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange er seine Zahlungsverpflichtugen uns gegenüber vertragsgemäß erfüllt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage, Einbau in ein Grundstück oder sonstige Verwertung. Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden behalten wir uns die Rücknahme und Abholung der in unserem Eigentum stehenden Ware vor. Die Abholung der Vorbehaltsware durch uns gilt als Erklärung unseres Rücktritts vom Vertrag bezüglich der abgeholten Ware. Der Kunde räumt uns das Recht zum Betreten seines Geländes zur Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Kunde.

 

12.Haftung aus Delikt

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen. Es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- u. Erfüllungsgehilfen.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung, Reparatur, Zahlung und allen anderen beiderseitigen Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz unseres Kunden zu klagen. Es gilt deutsches Recht, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

 

14.Einzelbestimmungen und Sondervereinbarungen

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

15.Hinweis nach § 26 Bundesdatenschutzgesetz

Daten werden gespeichert.